Dokumentiert, aber nicht angesetzt
Die Leistung steht im System. Auf der Abrechnung steht sie nicht. Niemand merkt es, weil nichts fehlschlägt — es fehlt einfach Geld, das nie eingefordert wurde.
Automatisieren kann jeder. Hier läuft ein Modell auf einem Rechner in Ihren Räumen, es liest den Zusammenhang statt ein Formular — und es richtet sich beim nächsten Mal nach dem, was Sie entschieden haben.
Erfundenes Beispiel, kein Patient, keine Diagnose, kein Präparatname. Heute prüft Katja die Abrechnung — jeden Schein, bei jedem Lauf, allein aus den Dateien, die Sie ihr vorlegen, und ohne selbst etwas zu ändern. Die Post zu lesen ist der nächste Schritt, über den wir reden. („Katja“ ist unser Name für die Software: K. I. — ein Wortspiel, keine Kollegin.)
Erfundenes Beispiel, keine Kundendaten. Echt daran ist, dass eine Regel-Automatik hier nichts findet — und dass Ihre Entscheidung beim nächsten Mal gilt.
Vier Wege, ein Prinzip: eine Maschine prüft das Wiederkehrende, ein Mensch entscheidet. Wählen Sie Ihren — die Seite spricht ab hier nur noch darüber.
Es verschwindet still. Die Abrechnungskontrolle liest Ihre Abrechnungsdaten vollständig gegen — jeden Schein, nicht stichprobenartig — und legt Ihnen nach dem Lauf eine Liste vor: was dokumentiert und nicht angesetzt wurde, und was der Plausibilitätsprüfung später auffallen würde. Das Gerät steht in Ihrer Praxis. Es weist hin, es entscheidet nicht.
Sie legen den Tagesexport ab und drücken einen Knopf; direkt nach dem Lauf liegt eine Liste bereit, die von oben nach unten abgearbeitet wird — wenige Minuten für die MFA, und die rot markierten Fälle entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Prüfung noch nicht gestartet.
Das Ergebnis unten gilt trotzdem — es steht fest in der Seite.
Acht erfundene Beispielscheine — keine echten Patienten, keine echten Praxisdaten, und niemals Daten eines Kunden auf dieser Seite. Echt daran ist der Ablauf und die Aufteilung: Was sich nachtragen lässt, trägt die MFA nach — was eine Entscheidung braucht, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Die eine kostet Honorar, das niemand vermisst. Die andere kommt Monate später als Beanstandung zurück.
Dokumentiert, aber nicht angesetzt
Die Leistung steht im System. Auf der Abrechnung steht sie nicht. Niemand merkt es, weil nichts fehlschlägt — es fehlt einfach Geld, das nie eingefordert wurde.
Beanstandung nach der Abgabe
Zeit- und Tagesprofile, Ausschlussziffern, fehlende Begründungen. Nach der Abgabe kostet das Zeit, Nerven und Honorar — vorher wäre es ein Hinweis von zwei Minuten gewesen.
Stichprobe statt Vollprüfung
Wer alle Scheine durchsehen will, kommt nicht dazu — schon gar nicht am Quartalsende. Genau das ist die Arbeit, die eine Maschine gleichmäßig durchhält, bei jedem Lauf, ohne müde zu werden.
Eine Betriebskostenabrechnung lässt sich das ganze Jahr über reparieren. Eine Quartalsabrechnung nicht: Mit der Abgabe wird aus einer Korrektur ein Antrag.
Die vergessene Ziffer wird nachgetragen, der Doppelansatz entfernt, die Begründung ergänzt. Niemand muss etwas rekonstruieren — der Fall ist von heute Morgen.
Am Quartalsende hat sich derselbe Fehler hundertfach wiederholt. Jetzt ist es Nacharbeit über einen ganzen Stapel — und die Fälle sind drei Monate alt.
Nicht angesetztes Honorar ist in der Regel verloren. Was auffällt, kommt als Kürzung oder Nachfrage zurück — und muss dann erklärt werden.
Deshalb gibt es die Prüfung in vier Stufen: einmal im Quartal, jeden Arbeitstag, jeden Arbeitstag mit Rückfragemöglichkeit, oder schon während der Eingabe. Je früher sie greift, desto kleiner ist der Schaden, den sie verhindert.
Keine dieser Zeilen ist ein Versprechen. Es sind die Stellen, an denen bei einer hausärztlichen Praxis erfahrungsgemäß etwas fehlt — und der Grund, warum sie im Quartalsstress durchrutschen.
| Position | Kennung | Warum sie fehlt |
|---|---|---|
| Zuschlag chronische Erkrankung | EBM 03220 | Diagnose gesichert, Zuschlag im Quartalsstress nicht gesetzt |
| Zuschlag intensive Behandlung | EBM 03221 | wird zum 03220 nicht zugesetzt |
| Vermiedene Kürzung nach Plausibilitätsprüfung | § 106d SGB V | Zeitprofil, Ausschlussziffern, fehlende Begründung — vor der Abgabe reparierbar |
Die Ziffern stehen hier, weil sie benennbar sind — nicht als Versprechen. Was jede Position wert ist, hängt vom Punktwert Ihrer KV ab, und was bei Ihnen zusammenkommt, von Ihren Zahlen: Scheine je Quartal, Chronikerfälle, Beanstandungen des letzten Jahres. Das sehen wir uns im Erstgespräch gemeinsam an. Alles andere wäre geraten.
Praxen stellen keine Software ein, sie stellen Personal ein. Deshalb erklären wir die Abrechnungskontrolle so, wie sie sich im Alltag anfühlt: als Kollegin, die die Listen durchgeht, sobald der Export vorliegt.
Zuständig für die Abrechnungskontrolle. Arbeitet nur für Ihre Praxis, verlässt nie das Haus — und Sie entscheiden, wie viel sie arbeitet.
Katja Igel ist keine Person, sondern unser Name für die Software: K. I. Wir benutzen ihn, weil er in einem Satz erklärt, was sie tut und was nicht. Angestellt wird ein Rechner, der in Ihrer Praxis steht.
Der Unterschied zwischen den Stufen ist nicht der Funktionsumfang, sondern der Zeitpunkt: einmal im Quartal, jeden Arbeitstag, jeden Arbeitstag mit Rückfragemöglichkeit, oder schon während der Eingabe. Ein Wechsel nach oben ist jederzeit möglich — die geleistete Einrichtung wird dabei angerechnet.
Einmal pro Quartal, kurz bevor die Abrechnung zur KV geht: die komplette Quartalsabrechnung, jeder Schein, jede Ziffer. Danach ein Ampel-Bericht.
Einmal je QuartalVollprüfung vor der Abgabe, danach ein Ampel-Bericht · Preis im Erstgespräch, abhängig von Praxisgröße und Paket
Jeden Arbeitstag die Tagesliste, das Protokoll direkt nach dem Lauf. Ein Fehler fällt am selben Tag auf — nicht erst, wenn er sich hundertfach wiederholt hat.
Jeden ArbeitstagTagesliste täglich, Protokoll direkt nach dem Lauf · Preis im Erstgespräch, abhängig von Praxisgröße und Paket
Alles aus M — und Sie können nachfragen. „Warum ist dieser Fall rot?" wird in Klartext beantwortet, nicht in Paragrafen. Ihr Team lernt dabei mit.
Jeden Arbeitstag, mit DurchwahlAlles aus M, dazu Rückfragen in Klartext · Preis im Erstgespräch, abhängig von Praxisgröße und Paket
Der Hinweis kommt, während dokumentiert wird — der Fehler entsteht gar nicht erst. Auch hier gilt: es wird nur hingewiesen, geschrieben wird nichts.
Während der EingabeDer Hinweis kommt, bevor der Fehler entsteht · Preis im Erstgespräch, abhängig von Praxisgröße und Paket
Was eine Stufe kostet, hängt von der Größe Ihrer Praxis ab — deshalb steht hier keine Zahl, sondern eine Rechnung im Erstgespräch, mit Ihren Scheinzahlen. Jede Stufe prüft jeden einzelnen Schein statt einer Stichprobe; der Unterschied ist allein, wie früh sie es tut.
Sie entscheiden erst danach — und sehen bis dahin schwarz auf weiß, was gefunden wurde. Beenden Sie, wird deinstalliert und gelöscht, und es entstehen keine Kosten.
Die Schweigepflicht ist Strafrecht und trifft Sie persönlich — ein Auftragsverarbeitungsvertrag deckt sie nicht ab. Deshalb liegt die Verpflichtungserklärung nach § 203 Abs. 4 StGB von vornherein in der Mappe, für jede Person, die im Wartungsfall Zugriff haben könnte.
Kein Cloud-Dienst, keine API mit Patientendaten, kein Drittland. Für die Prüfung selbst werden Klarnamen und Versichertennummern gar nicht gebraucht — sie werden vorher entfernt. Der Rückschlüssel bleibt in der Praxis.
Es ist kein Praxisverwaltungssystem, keine TI-Anbindung, es übermittelt nichts an die KV. Es liest die fertige Exportdatei und schreibt einen Bericht. Auch kein Medizinprodukt: geprüft wird die Abrechnung, nicht der Patient.
Sebastian Wlosczyk, Diplom-Physiker aus Berlin. Sie sprechen mit dem, der das System auch baut — kein Vertrieb, keine Agentur dazwischen. Zur Einweisung Ihres Teams gehört auch der Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4 EU-KI-VO.
Den Namen nenne ich hier nicht, und auch sonst nichts, was die Praxis erkennbar macht. Wenn Sie mit jemandem sprechen wollen, der damit arbeitet: melden Sie sich, dann reden wir darüber.
In einer Praxis muss klar sein, wer entscheidet. Sie liest, sie meldet, sie begründet — angesetzt und abgegeben wird bei Ihnen.
In einer Praxis klingelt es den ganzen Tag, und der Tresen ist voll. Links steht, was Katja heute tut. Rechts, was heute technisch machbar ist — kein Versprechen, sondern eine Gesprächsgrundlage.
Im Einsatz bei einer Berliner Arztpraxis, seit Sommer 2026 unter Vertrag.
Technisch heute machbar und in vielen Praxen im Einsatz. Bei mir ist es Gesprächsthema, nicht Serienprodukt — und jedes Stück davon müsste erst durch § 203 und die DSGVO.
Und wovon ich abrate: von jedem System, das eine Diagnose stellen oder eine Therapie vorschlagen soll. Das ist nach der EU-KI-Verordnung Hochrisiko, es ist ein Medizinprodukt, und es gehört nicht in ein Abrechnungsprojekt. Was informiert, organisiert und vorbereitet, darf KI übernehmen — was behandelt, nicht. Ebenso abraten würde ich von allem, wofür Patientendaten Ihr Haus verlassen müssten.
Wir sehen uns Ihren Abrechnungsablauf an und rechnen die Größenordnung mit Ihren eigenen Zahlen durch. Wenn sich der Einsatz für Sie nicht lohnt, sage ich Ihnen das auch.
Auch wer sauber bucht, will vor der Abgabe wissen, dass nichts durchgerutscht ist. Der Prüfassistent liest Ihre Belege und Buchungen mit, das ganze Jahr über, und meldet, was noch offen ist — damit die Kontrolle vor der Abrechnung steht und nicht danach.
Die meisten KI-Seiten erklären, was möglich wäre. Hier läuft es ab — inklusive der beiden Belege, die die Maschine an einen Menschen zurückgibt.
Lauf noch nicht gestartet.
Das Ergebnis unten gilt trotzdem — es steht fest in der Seite.
Sechs erfundene Beispielbelege mit realistischen Beträgen — keine Kundendaten. Was daran echt ist: der Ablauf, die Zustände und die Tatsache, dass zwei von sechs Belegen nicht von der Maschine entschieden werden.
Die meisten Verwaltungen arbeiten sauber — die Frage ist nicht, ob gut gebucht wurde, sondern ob man es vor der Abgabe belegen kann. Genau dafür ist der Prüfassistent da: eine Kontrolle, keine Rettung.
Liegt zu jeder Buchung der Beleg vor?
Vollständigkeit sieht man einer Buchhaltung nicht an. Sie zeigt sich erst, wenn jemand Beleg für Beleg gegen die Buchungen hält — und genau das macht der Lauf.
Ist nichts doppelt bezahlt?
Eine Doppelzahlung ist selten. Sie fällt beim Durchsehen von tausenden Zeilen aber auch nicht auf, sondern nur beim Nachrechnen.
Ist alles richtig zugeordnet?
Haus, Konto, umlagefähig oder nicht — die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Der Assistent sorgt dafür, dass keine offen liegen bleibt.
Die Zahlen stammen aus einem vollständigen Jahresbestand, gelaufen am 5. September 2026. Nichts hochgerechnet — und nichts, was sich auf andere Verwaltungen übertragen ließe: es ist ein einzelner Bestand, kein Maßstab für die Branche.
Der Stapel aus Ihrer Verwaltungssoftware und der Ordner mit den Scans. Kein Umzug, kein Import in ein fremdes System.
19.281 Buchungszeilen · 632 BelegeÜber Betrag, Datum, Rechnungsnummer und Absender. Was übrig bleibt, wird aufgelistet statt verschwiegen.
632 Belege durchgesehen · 573 zugeordnetDer Stift auf dem Beleg — Haus und Konto, ohne Abtippen. Jede Kontierung wird zweimal gelesen, in zwei Auflösungen: widersprechen sich die beiden Lesungen, geht der Beleg an einen Menschen, statt still zugeordnet zu werden.
jede Kontierung zweifach gelesen · Unsicheres geht an den MenschenVollständigkeit, Periode, Doppelbuchung, Kostensprung gegen Vorjahr, umlagefähig gegen nicht umlagefähig. Jede Regel einzeln abschaltbar.
alle 19.281 Zeilen gegen die Regeln gehalten · jeder Hinweis mit BegründungGemessene Werte aus dem Protokoll dieses Laufs, nichts hochgerechnet — ein einzelner Bestand, kein Maßstab für die Branche. Wie viele Hinweise bei Ihnen herauskommen, sagt nichts über die Qualität Ihrer Arbeit: In einer gut geführten Verwaltung ist eine kurze Liste das erwartete Ergebnis — und der Beleg, dass die Kontrolle stattgefunden hat.
Den Namen nenne ich hier nicht. Wenn Sie mit jemandem sprechen wollen, der das Werkzeug einsetzt: melden Sie sich, dann reden wir darüber.
Ein Assistent, der Ihnen die Entscheidung abnimmt, wäre bei einer Abrechnung ein Haftungsrisiko. Dieser nimmt Ihnen die Durchsicht ab und legt Ihnen die Entscheidungen vor — jede mit ihrer Regel und ihrer Fundstelle.
Die Frage stelle ich in jedem Erstgespräch, und die Antworten ähneln sich sehr. Links steht, was heute läuft. Rechts, was mit heutiger Technik machbar ist und wofür wir uns einmal zusammensetzen sollten. Getrennt, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Im Einsatz bei einer Berliner Hausverwaltung, gemessen an einem vollständigen Jahresbestand.
Technisch heute machbar, bei mir nicht in Serie. Was davon zu Ihnen passt, klären wir im Gespräch — ohne dass Sie etwas kaufen müssen.
Und wovon ich abrate: von jedem System, das selbstständig Zahlungen freigibt oder Aufträge vergibt, ohne dass ein Mensch hinsieht — und von allem, wofür Sie erst Ihre Verwaltungssoftware wechseln müssten. Der Gewinn liegt in der Durchsicht und der Vorbereitung. Die Freigabe kostet Sie danach zwei Minuten.
Wir sehen uns an, wie bei Ihnen gebucht wird und wo der größte Hebel liegt. Wenn sich der Einsatz nicht lohnt, sage ich Ihnen das auch.
Beides lesen Sie derzeit fast überall — und beides stimmt so nicht. Was Artikel 4 wirklich verlangt: Maßnahmen, die die KI-Kompetenz Ihrer Leute unterstützen. Sie müssen etwas tun, und Sie müssen es darlegen können. Genau dafür gibt es diese zwei Stunden.
Wer Ihnen mit Bußgeldern schreibt, verkauft Angst. Das ist unnötig — die ehrliche Fassung ist gut genug.
Keine vorgeschriebene Pflichtschulung
Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die KI-Kompetenz unterstützen — kein bestimmtes Format und kein garantiertes Kompetenzniveau. Zum 27. Juli 2026 wurde der Wortlaut sogar entschärft.
Kein Bußgeld aus Artikel 4
Der Artikel selbst ist nicht bußgeldbewehrt. Was bleibt: Sie müssen darlegen können, dass Sie etwas getan haben — und im Schadensfall zählt genau das.
Betroffen sind Sie trotzdem
Die Pflicht knüpft nicht daran an, ob Sie sich für KI entschieden haben, sondern daran, dass sie eingesetzt wird — in der Verwaltungssoftware, in der Textverarbeitung, in der Telefonanlage, in der Bewerbervorauswahl.
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Ein halber Tag bei Ihnen, danach ein schriftlicher Bericht: welcher Prozess sich zuerst lohnt, was er bringt, was er kostet. Wird auf ein späteres Projekt angerechnet.
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Block 3 erarbeiten wir gemeinsam am Flipchart — das Ergebnis bekommen Sie anschließend aufbereitet zurück.
Anbieter- und Betreiberrolle nach der KI-Verordnung, die Pflichten aus Artikel 4, die Risikosystematik und der Sonderfall Personalauswahl.
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Eine Seite zum Aushängen: was im Haus erlaubt ist, was nicht, und wer bei Zweifeln entscheidet.
Für Wohnimmobilienverwalter gilt die Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden in drei Kalenderjahren unverändert weiter. Diese Schulung bedient beides in einem Termin.
Zur Anrechnung: Die Schulung wird nach den Qualitätsanforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV geplant, durchgeführt und dokumentiert. Ob sie im Einzelfall auf Ihre Weiterbildungspflicht angerechnet wird, entscheidet Ihre zuständige Behörde — eine Zusicherung darüber gebe ich bewusst nicht ab.
Die häufigste Frage nach der Schulung lautet: „Und wo fangen wir jetzt an?" Diese Liste ist die kurze Antwort. Die lange ist die Potenzialanalyse — ein halber Tag bei Ihnen und ein schriftlicher Bericht, der Ihre Prozesse nach Aufwand und Nutzen sortiert.
Reifer Stoff: begrenzter Aufwand, sichtbarer Nutzen, und ein Mensch behält die Freigabe.
Nicht weil es unmöglich wäre, sondern weil es heute mehr kostet als es bringt oder rechtlich nicht trägt.
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Anfrage schickenSie gehört Ihnen: ohne Miete, ohne Wartungsvertrag, ohne Cookie-Banner. Die meisten Angebote setzen auf ein System, das gepflegt werden muss: Updates, Erweiterungen, monatliche Betreuung — und ein Einwilligungsfenster, das Ihre Besucher wegklicken müssen, bevor sie den ersten Satz lesen. Ich baue Seiten ohne dieses System. Sie bekommen eine Datei, die auf Ihrem Webspace liegt und Ihnen gehört. So wie die Seite, auf der Sie gerade sind.
Der zweite lässt sich sofort nachprüfen: Diese Seite hat Ihnen kein Fenster hingestellt, bevor Sie lesen durften.
Keine Monatsgebühr, keine Lizenz, kein Erweiterungspaket, das jährlich verlängert wird. Nur Ihr Webspace — den haben Sie ohnehin.
Die Seite lädt nichts von Google, keinen Schriftanbieter, kein Netzwerk, und setzt kein Cookie. Deshalb steht niemandem ein Fenster im Weg. Prüfen Sie es hier.
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Cookies braucht eine Seite für drei Dinge: für technisch Notwendiges wie einen Warenkorb oder eine Anmeldung, für das Messen von Besuchern und für Werbung. Für die letzten beiden verlangt das Gesetz eine Einwilligung — daher das Fenster.
Zum Gefundenwerden braucht eine Seite keine Cookies. Suchmaschinen bewerten Inhalt, Ladezeit, Mobiltauglichkeit und Struktur; die Ladezeit ist bei dieser Bauweise ein Vorteil.
Und wer wissen will, wie er gefunden wird, bekommt das aus der Google Search Console: Suchbegriffe, Klicks, Position — ohne Cookie und ohne Einwilligung.
Was nicht dabei ist, sage ich vorher: Fotos, Logo und Texte kommen von Ihnen oder von jemandem, der das kann. Ich baue die Seite — ich bin keine Werbeagentur. Und ich verspreche nicht, dass eine neue Seite von allein mehr Kunden bringt. Gefunden werden entscheidet sich nicht an der Gestaltung allein.
Am Anfang steht kein Angebot, sondern eine halbe Stunde: was die Seite können muss, wer sie später ändert, was von der alten mitkommt. Danach steht ein Festpreis — kein Stundensatz, keine offene Rechnung. Dann wissen Sie, was daraus wird, und ob es sich für Sie lohnt.
Zehn Jahre Standort-Rollout aus der Sicht von Netzbetreiber und Tower Company — und daneben die Automatisierung genau der Dokumentenarbeit, die den Ausbau aufhält. Fachliche Entscheidung bleibt bei Ihnen, auf Wunsch läuft alles lokal.
Zehn Jahre bei Vodafone, Vantage Towers, Deutsche Funkturm und im Telefónica-Netzausbau.
Technische Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Genehmigungsfähigkeit prüfen — Qualitätssicherung vor Freigaben und Einreichungen.
Antragsrelevante Unterlagen strukturieren und das Verfahren bis zur genehmigungsfähigen Einreichung begleiten.
Abstimmung zwischen Netzbetreibern, Tower Companies, Eigentümern und technischen Partnern, inklusive Terminsteuerung — und die kollisionsfreie Koordination an Mehrnutzerstandorten.
Standortverträge mit Laufzeiten und Fristen überwachen, Genehmigungspakete auf Vollständigkeit prüfen, Standortdokumentation ordnen, Portfolio-Prüfungen beschleunigen — als verständlicher Bericht, nicht als Blackbox.
Schildern Sie mir Ihre Situation — Sie bekommen kurzfristig eine ehrliche Einschätzung, welcher Teil sich zuerst automatisieren lässt.
Eine Automatik arbeitet eine Regel ab, die vorher jemand geschrieben hat. Beim Lesen von Belegen liegt hier ein Sprachmodell dahinter, das auf einem Rechner in Ihren Räumen läuft — und das vier Dinge tut, die eine Regel nicht kann. Die Abrechnungskontrolle in der Praxis arbeitet dagegen ohne Sprachmodell: feste Regeln, jede einzeln nachrechenbar.
Das Bild, das am nächsten kommt, ist eine persönliche Assistentin — eine, die Ihren Betrieb kennt, zuarbeitet und nachfragt, wenn etwas fehlt. Was sie ausdrücklich nicht ist: ein Chatfenster, das so tut, als wäre es ein Mensch. Sie hat keine erfundene Persönlichkeit, sie entscheidet nichts allein, und wenn sie etwas nicht weiß, sagt sie das.
Sechs Dinge, nach denen am häufigsten gefragt wird. Tippen Sie auf eins: Sie bekommen an dieser Stelle, was es im Alltag tut, ein Beispiel — und ob es heute schon läuft oder erst ein Gespräch braucht.
Sie nimmt ab, wenn sonst niemand kann: abends, in der Mittagspause, wenn drei Leitungen gleichzeitig klingeln. Sie hört zu, fragt nach, was noch fehlt, und legt daraus einen Vorgang an — mit Anliegen, Rückrufnummer und Zeitfenster. Was sie nicht sicher versteht, sagt sie und gibt es an einen Menschen weiter.
Technisch heute machbar und vielerorts im Einsatz. Bei mir ist es Gesprächsthema, nicht Serienprodukt — in einer Praxis muss jedes Stück davon erst durch § 203 StGB und die DSGVO, und genau darüber würde ich vorher mit Ihnen reden.
Der erste Schritt kostet nichts: eine halbe Stunde, in der wir Ihren Anrufalltag durchgehen.
Erstgespräch vereinbarenDer Posteingang wird nach Vorgängen sortiert statt nach Eingangszeit. Was sich täglich wiederholt, wird beantwortet; was eine Entscheidung braucht, kommt nach oben — mit dem Vorgang daneben, auf den es sich bezieht. Anhänge werden gelesen und einsortiert, nicht nur abgelegt.
Der Einstieg ist immer derselbe: eine Woche echten Posteingang ansehen und zählen, was sich davon wiederholt. Ohne diese Zahl ist jedes Angebot geraten.
Bringen Sie einen normalen Wochenposteingang mit — wir sehen ihn uns gemeinsam an.
Erstgespräch vereinbarenDas Stück, das bereits arbeitet — bei einer Berliner Arztpraxis und bei einer Berliner Hausverwaltung. In der Praxis wird jeder Schein gegengelesen, nicht stichprobenartig, und direkt nach dem Lauf liegt ein Tagesprotokoll bereit. In der Verwaltung laufen Belege und Buchungen das ganze Jahr gegeneinander, damit vor der Abgabe feststeht, dass nichts offen ist.
Die Vorführungen weiter oben auf dieser Seite zeigen genau diesen Ablauf — einmal für die Verwaltung, einmal für die Praxis.
In der Praxis beginnt es mit vier kostenfreien Wochen an echten Daten, im Haus, ohne Verpflichtung.
Erstgespräch vereinbarenKein Chatfenster, das alles weiß, sondern eine Gegenstelle, die Ihren Betrieb kennt: was entschieden wurde, welche Frist als Nächste läuft, was in einem Vorgang schon steht. Sie arbeitet zu, sie fragt nach, wenn ihr etwas fehlt — und sie widerspricht, wenn etwas nicht zusammenpasst. Entschieden wird nichts ohne Sie.
Was sie ausdrücklich nicht tut: so tun, als wäre sie ein Mensch. Sie hat keine erfundene Persönlichkeit, sie gibt keine Rechts-, Steuer- oder Behandlungsempfehlung, und wenn sie etwas nicht weiß, sagt sie das.
Das ist der Teil, der am meisten von Ihrem Betrieb abhängt — deshalb steht am Anfang ein Gespräch, kein Angebot.
Erstgespräch vereinbarenTermine vergeben, verschieben und absagen — auch abends und am Wochenende, mit Bestätigung; was nicht ins Raster passt, geht an einen Menschen. Rückrufwünsche gehen nicht verloren: wer angerufen hat, weswegen und wann er erreichbar ist. Und Fristen melden sich von selbst, bevor sie eng werden.
Der Kalender bleibt Ihr Kalender. Angebunden wird, was Sie ohnehin benutzen — es wird nichts ersetzt und nichts umgezogen.
Sagen Sie mir, welches Programm bei Ihnen den Kalender führt — den Rest klären wir daran.
Erstgespräch vereinbarenDer Text entsteht vorbereitet, nicht fertig: Protokolle, Anschreiben, Antworten auf Standardanliegen — in Ihrem Ton, mit den Zahlen aus dem Vorgang, an dem sie hängen. Sie lesen, ändern, geben frei. Ohne Freigabe geht nichts hinaus.
Der Entwurf ist eine Zuarbeit, keine Unterschrift. Verantwortlich für das, was rausgeht, bleiben Sie — und das ist auch der Grund, warum es ein Entwurf bleibt.
Bringen Sie zwei, drei Ihrer eigenen Schreiben mit — daran sieht man in zehn Minuten, ob es trägt.
Erstgespräch vereinbarenWas hier „läuft heute“ heißt, läuft bei einem Kunden im Einsatz. Alles andere ist technisch machbar und wird andernorts eingesetzt — bei mir ist es Gesprächsgrundlage, kein Regalprodukt. Was ich Ihnen nicht baue: Systeme, die Diagnosen stellen oder Therapien vorschlagen (EU-KI-Verordnung: Hochrisiko und Medizinprodukt), selbstständige Zahlungsfreigaben, und nichts, wofür Ihre Personendaten das Haus verlassen müssten.
Belege, Buchungen und Patientendaten bleiben im Haus. Auch das Lesemodell für handschriftliche Notizen läuft auf einem Gerät im selben Netz — nicht bei einem Anbieter im Internet.
Vertraglich ausgeschlossen. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gehört dazu, in der Praxis zusätzlich die Verpflichtung nach § 203 StGB.
Sebastian Wlosczyk, Diplom-Physiker aus Berlin. Sie sprechen mit dem, der die Lösung auch baut — kein Vertrieb, keine Agentur dazwischen.
Jeder Befund nennt seine Regel. Jede Regel lässt sich abschalten und der Lauf wiederholen — Sie sehen, was sich dadurch ändert.
Kostenlose Infostunde: Was Artikel 4 der EU-KI-Verordnung wirklich von Ihnen verlangt 45 Minuten online, ohne Verkaufsteil — eine Informationsveranstaltung, keine Schulung und kein Angebot. Code scannen oder lpai-solutions.com/ki-schulung aufrufen.